Bei der Benutzung des Schließfaches gelten folgende Regelungen:
1. Zugangsregel
Ich darf mein Schließfach vor und nach Unterrichtsbeginn sowie in den Pausen benutzen.
2. Aufenthalt an den Schließfächern
Die Fläche vor der Schließfachanlage ist keine Pausenfläche. Es ist nur der Aufenthalt für die Benutzung erlaubt.
3. Sorgfalt
Mit der Schließfachanlage gehe ich sorgsam um und vermeide Verschmutzungen und Beschädigungen. Ein Bekleben des Faches ist an keiner Stelle erlaubt. Den Schlüssel gebe ich nicht weiter. Bei Verlust des Schlüssels melde ich dies sofort dem Sekretariat.
4. Inhalt
In mein Schließfach kommen nur Dinge, die ich für die Schule brauche. Ich mülle es nicht zu und reinige es regelmäßig. Mein benutztes Sportzeug lasse ich nicht im Schließfach liegen. Ich weiß, dass ich keine Wertsachen im Schließfach aufbewahren soll.
5. Null-Toleranz-Regel
Wenn ich Unterrichtsmaterialien, Bücher oder Hausaufgaben im Schließfach vergesse, ist dies kein Grund für einen Spaziergang während des Unterrichts, um das Vergessene zu holen. Wenn ich ein Buch, Arbeitsblätter etc. im Fach liegen lasse, ist dies keine Entschuldigung für eine fehlende Hausaufgabe. Ich weiß, dass die Lehrkräfte diese „Schlamperei“ und Vergesslichkeit so werten, als hätte ich etwas zu Hause liegen lassen!